ABG’s
Anmeldung
a. Mit der Anmeldung schreibt sich ein Teilnehmender verbindlich in eine ausgewählte Veranstaltung ein.
b. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
c. Wenn nicht anders vermerkt, erhalten Teilnehmende eine schriftliche Anmeldebestätigung.
d. Falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist, informiert der Veranstalter darüber und über die Möglichkeit einer Warteliste resp. einer Alternative.
Widerrufsrecht
a. Gemäss dem Widerrufsrecht gilt für eine Online-Anmeldung zu Veranstaltung eine zweiwöchige Widerrufsfrist, in der ein Teilnehmender von seiner Anmeldung zurücktreten kann und der bezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet wird.
b. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und muss schriftlich (Brief, E-Mail, WhatsApp, SMS, etc.) innerhalb von zwei Wochen nach Datum der Anmeldungseingangs erfolgen.
c. Post oder E-Maildressen und Telefonnummern, an die der Rücktritt von der Anmeldung gemacht werden muss, finden sich auf der Webseite perspektif.ch.
Bezahlung
a. Wenn nicht anders vermerkt, muss die gesamte Veranstaltungsgebühr vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bezahlt werden.
b. Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen die Spesen zu Lasten des Auftraggebers.
c. Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 20% des bezahlten Betrages. d. Bei einem späteren Rücktritt werden zur Unkostendeckung 50% der Veranstaltungsgebühr zurückbehalten ausser es wird von der zurücktretenden Partie ein Ersatzteilnehmer gestellt.
Durchführung
a. Die Veranstaltungen werden, wenn immer möglich und wie ausgeschrieben, durchgeführt.
b. Damit jedoch ein sinnvoller Austausch und eine Gruppendynamik entstehen kann, ist eine Mindestanzahl von Teilnehmenden notwendig, die normalerweise in der Veranstaltungsausschreibung bezeichnet wird.
c. Sollte die Mindestzahl der Teilnehmenden nicht erreicht werden, kann der Veranstalter das Datum verschieben oder die Veranstaltung ganz absagen. Dies wird in der Regel 2 Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt.
d. Veranstaltungskosten werden bei Absage zurückerstattet. Andere Ausgaben, die dem Teilnehmer entstanden sind (Reisekosten, Unterbringung etc.) werden nicht übernommen.
Schweigepflicht
a. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, Informationen über andere Personen, die sich im Rahmen der Veranstaltung als Klienten zur Verfügung stellen oder sonst persönliche Informationen preisgeben, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben
b. Diese Schweigepflicht gilt auch über die Veranstaltung hinaus.
Eigenverantwortung
a. Die psychische Gesundheit wird bei allen Teilnehmenden vorausgesetzt.
b. Über eine allfällige Schwangerschaft, schwere Krankheiten oder die Einnahme von starken Medikamenten, insbesondere Psychopharmaka, muss der Veranstalter vor dem Start der Veranstaltung zwingend informiert werden, da dies Einfluss auf die eigene Wahrnehmung in den Übungseinheiten haben kann. Die Information wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
c. Stellt sich eine Person während einer Veranstaltung für eine Übung zur Verfügung, trägt sie selbst die Verantwortung dafür, was andere Teilnehmende dadurch unter Umständen Persönliches erfahren.
d. Alle Übungen, Anstösse und Massnahmen, die an der Veranstaltung vorgeschlagen oder durchgeführt werden, sind freiwillig und liegen im eigenen Verantwortungsbereich der Teilnehmenden. Es liegt in ihrem Ermessen, wie weit sie sich darauf einlassen wollen.
e. Jeder Teilnehmende darf jederzeit intervenieren, Zweifel anmelden, unterbrechen oder eine Übung beenden, sollte diese als unangemessen, nicht Ziel führend, unangenehm oder bedrohlich empfunden werden.
f. Bricht eine Person während einer Veranstaltung ihre weitere Teilnahme ab, werden von der laufenden Veranstaltung keine, von Folgeveranstaltungen nur 50% der Gebühren zurückerstattet.
Regelung Pandemien
a. Da es sich wie bei Corona um ein Ereignis handelt, welches nicht innerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegt, kann er nicht haftbar gemacht werden, wenn infolge der notwendigen Massnahmen Planungsänderungen oder Absagen von Veranstaltungen entstehen.
b. Bei Absagen wird die bereits bezahlte Gebühr vollumfänglich zurückerstattet. Andere Kosten, die dem Teilnehmer ev. entstehen (Reisekosten, Unterbringung etc.) werden nicht übernommen.
c. Wird die Veranstaltung lediglich verschoben, werden bezahlte Gebühren in der Regel bis zur Veranstaltung zurückbehalten.
d. Treten in einem solchen Fall Teilnehmende ganz von der Teilnahme zurück, gelten die normalen Stornierungsrichtlinien unter Pkt. 3. «Bezahlung».
e. Alle Teilnehmenden und der Veranstalter sind verpflichtet, sich an die Vorgaben des BAG zu halten.
f. Wer Symptome hat und nicht getestet ist oder noch kein Testergebnis vorliegt, darf nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Bereits bezahlte Gebühren werden vollumfänglich zurückerstattet. Andere Kosten, die dem Teilnehmer ev. entstehen (Reisekosten, Unterbringung etc.) werden nicht übernommen.
g. Wenn Maskenpflicht vorgeschrieben ist, gilt Maskenpflicht ab Eintritt ins Gebäude. Wenn veratwortbar und die Abstandsregeln eingehalten werden, gilt beim Sitzen während der Veranstaltung keine Maskenpflicht.
Datenschutz
a. Wenn per Kontaktformular eine Anfrage oder Anmeldung gemacht wird, werden die Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert.
b. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmende einverstanden, dass die anderen Teilnehmenden Vorname, Name und E-Mail Adresse in einer Teilnehmerliste zu sehen bekommen.
c. Alle Personen bezogenen und für die Veranstaltung erforderlichen Daten werden gespeichert und ausschließlich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
d. Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten, sowie deren Nutzung kann jederzeit widerrufen werden.
Ausfall Referent, Abbruch
a. Sollte der angegebene Referent die Veranstaltung aus triftigem Grund nicht durchführen können, so ist er berechtigt, einen Ersatzreferenten zu stellen. Er muss die Teilnehmenden schriftlich informieren (Brief, E-Mail, WhatsApp, SMS, etc.) und für seinen Ausfall keinen Grund angeben. Es gelten weiterhin die normalen Stornierungsrichtlinien unter Pkt. 3. «Bezahlung».
b. Falls eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen gar nicht durchgeführt werden kann, so wird die gesamte Teilnahmegebühr erstattet, andere Kosten, die dem Teilnehmer entstehen können (Reisekosten, Unterbringung etc.) werden nicht übernommen.
perspektif.ch | Dez.20 | rev.Mai 25